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    Donnerstag, 29.12.2021

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Neue Regeln für Internet- und Handyverträge: Das gilt ab Dezember





Gute Nachrichten für Kunden: Handy- und Internetverträge können ab Dezember schneller gekündigt werden. Möglich macht das ein neues Gesetz.

Berlin – Handyvertrag wechseln? Für viele ein Graus: Wer nicht rechtzeitig gekündigt hat, bei dem verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Doch damit ist jetzt Schluss, ein neues Telekommunikations-Gesetz stärkt Verbrauchern den Rücken. Ein böses Erwachen in Sachen Handyverträgen soll es künftig nicht mehr geben.

Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, können Verträge, die sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um ein Jahr verlängern, monatlich gekündigt werden. „Verbraucher stecken dann nicht mehr in ihrem Altvertrag fest, nur weil sie eine Frist versäumt haben“, sagte Susanne Blohm vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Handy- und Internetverträge künftig schneller kündigen: Expertin sieht verbraucherfreundlicheren Markt-Kurs

Blohm hofft auch, dass sich dadurch der Wettbewerb zwischen den Anbietern verstärkt, Kunden mit besseren Tarifen umworben werden. „Die höheren Wechselraten könnten ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis nach sich ziehen“, sagt die Verbraucherschützerin.

Die Digitalreferentin des vzbv sieht schon jetzt Bewegung am Markt. So sei es positiv, dass Telefónica mit seiner Marke O2 in einer vorerst auf sechs Monate angelegten Aktion beim Abschluss neuer Mobilfunkverträge keinen Aufpreis mehr nimmt, wenn sie monatlich kündbar sind.

Solche Extrakosten wurden bisher berechnet und sind dem Gesetz zufolge auch künftig möglich. Dass Telefónica auf solche Aufpreise nun in den meisten Tarifen verzichtet, wertet Blohm als gutes Beispiel für einen verbraucherfreundlichen Kurs am Markt.

Neues Telekommunikations-Gesetz: Kündigung während Mindestlaufzeit möglich

Zudem sieht das neue Gesetz vor, dass Kunden bei Umzügen sogar innerhalb der Vertragsmindestlaufzeit aussteigen können. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter die versprochenen Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Etwa, wenn dort eine geringere Internetgeschwindigkeit vorhanden ist.

Möglich ist die vorzeitige Vertragskündigung auch, wenn zwei Personen zusammenziehen – bereits ein Vertrag besteht – und dadurch der Anschluss belegt ist.

Anbieter müssen Kunden künftig über bessere Konditionen informieren

Ebenfalls eine verbraucherfreundliche Neuerung: Anbieter müssen künftig ihre Kunden einmal pro Jahr schriftlich darüber informieren, dass es den Tarif nun zu besseren Konditionen gibt. Damit sind teure Altverträge in Endlosschleife ab sofort Geschichte.

Zu guter Letzt sieht das novellierten Gesetz vor, dass die Mitnahme seiner Rufnummer bei einem Anbieterwechsel immer kostenlos sein muss. „Die Änderungen im Telekommunikationsgesetz sind aus Sicht des vzbv sehr gelungen und verbessern die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber den Telekommunikationskonzernen erheblich“, sagte Blohm.

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