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    Donnerstag, 05.01.2022

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Das ändert sich ab 1. Januar 2022 / Tabaksteuer, Plastiktüten, Führerschein





Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Zum neuen Jahr steht Trennungskindern laut „Düsseldorfer Tabelle“ etwas mehr Unterhalt zu. Allerdings liegt die Erhöhung in vielen Fällen unter einem Prozent. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro).

Mindestlohn

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt.

Verbot von Plastiktüten

Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.

Porto

Die Deutsche Post erhöht angesichts steigender Löhne und Kosten zum 1. Januar die Portogebühren. Für einen Standardbrief sind 85 statt bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig.

Führerscheine

Viele Städte rechnen in den nächsten Wochen mit einem Ansturm von Bürgern, die ihre alten Führerscheine in neue Karten umtauschen lassen möchten. Für Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, endet die Frist am 19. Januar. Doch wenige Wochen vor Ablauf haben sich noch längst nicht alle Betroffenen darum gekümmert, wie eine Umfrage ergab. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden.

Gewährleistung

Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab Januar unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes. Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.

Kükentöten

Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird im neuen Jahr ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind.

EEG-Umlage

Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen.

Neue Kennzeichnung von Milch- und Käse-Packungen

Große Lebensmittelhändler wollen ab Januar ihre Milch- und Molkereiprodukte mit einer Kennzeichnung versehen, die Aufschluss über die Haltungsform der Tiere geben soll. So können Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, wie es bei der Produktion um das Tierwohl steht.

Pfandpflicht

Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.

Recycling-Quoten

Ab dem neuen Jahr gelten für Verpackungen höhere Recycling-Quoten. Künftig müssen 90 Prozent der Verpackungen aus Eisenmetallen, Aluminium, Glas sowie Papier, Pappe und Kartons wiederverwendet werden. Bislang galt dafür eine Quote von 85 Prozent. Für Getränkekartons steigt die Quote von 75 auf 80 Prozent.

Fahrkarten im Zug

Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.

CO2-Preis

Auch 2022 steigt der CO2-Preis, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Euro fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise auf - allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern.

Tabaksteuer

Am 1. Januar gibt es erstmals seit sieben Jahren wieder eine Tabaksteuererhöhung in der Bundesrepublik. In Deutschland steigt die Steuer für eine Packung mit 20 Zigaretten im neuen Jahr um durchschnittlich 10 Cent. 2023 werden weitere 10 Cent aufgeschlagen, in den Jahren 2025 und 2026 kommen noch einmal jeweils 15 Cent pro Packung hinzu. Am 1. Januar 2022 tritt zudem das Tabaksteuermodernisierungsgesetz in Kraft. Auch Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak, die beide bislang niedriger - nämlich wie Pfeifentabak - besteuert worden sind, werden damit höher besteuert. Auch bei den Liquids für E-Zigaretten wird an der Steuerschraube gedreht - jedoch erst ab 1. Juli 2022.

Tattoofarben

Vom 4. Januar an unterliegen viele Chemikalien in Tattoo-Farben in der gesamten EU den Beschränkungen durch die sogenannte REACH-Verordnung. Auf der Bannliste stehen dann Tausende Substanzen. Viele von ihnen sind aus Sicht der EU potenziell gefährlich oder nicht ausreichend erforscht. 2020 wurde das Verbot beschlossen, jetzt läuft die Übergangszeit aus. Das Ziel ist laut der EU-Kommission nicht, Tätowierungen grundsätzlich zu verbieten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) betont, es gehe darum, „Tätowierfarben und Permanent Make-up sicherer zu machen“.

Erhöhung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind.

Volkszählung (Zensus)

Ab 15. Mai werden 10,2 Millionen zufällig ausgewählte Menschen unter anderem zu ihrer Ausbildung und Arbeitssituation befragt, wie die Behörde erklärte. Etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum sollen zudem Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben. Auch Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden erfasst. Die Ergebnisse des Zensus gelten als präzise Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Sie dienen als Planungsgrundlage für Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden.

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