Einloggen

x
  • Aufrufe:

    616 x gelesen

  • News vom:

    Donnerstag, 10.02.2022

  • Kommentare:

    0 Kommetare

  • Reporter:

Weil er Playback sang: Gemeinnütziger Verein will Heino vor Gericht bringen





Die Sommerfest-Gäste waren sauer: Ein Freizeitverein verklagt Heino, weil er zu einem Playback performte.

Aachen - Schlagerstar Heino (83) muss sich möglicherweise demnächst vor Gericht verantworten. Der „Blau blüht der Enzian“-Interpret stand im vergangenen September auf dem Gelände des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim in Aachen auf der Bühne. Sein Auftritt sorgte jedoch für Enttäuschung beim Publikum. Wie Mitarbeiter des gemeinnützigen Vereins berichteten, habe Heino nicht das geleistet, was zuvor im Vertrag vereinbart worden war. Eigentlich sollte der Volksmusiker nämlich im sogenannten Halbplayback performen, also live zu seinen vom Band abgespielten Liedern singen.

Von Heinos Stimme sei übers Mikrofon aber nichts zu hören gewesen. Der Verein fordert deshalb jetzt einen Teil der gezahlten Gage zurück, wie unter anderem „Der Spiegel“ berichtet. Insgesamt seien die Zuschauer ziemlich enttäuscht über Heinos Konzert gewesen. Ein Verantwortlicher schrieb über die Performance: „So stand Heino zu Beginn fernab von seinem Mikrofon, obschon er über die Beschallung schon sang.“ Ein Vollplayback sei nicht vereinbart gewesen, die vertraglich zugesicherten Leistungen seien demnach auf keinen Fall erfüllt worden.

Heinos Management sieht die Sache anders und behauptet, es ginge nur ums Geld

Schon vor dem eigentlich Auftritt gab es offenbar Diskussion um die Gage des Sängers. Die Veranstalter baten darum, weniger zahlen zu dürfen, da das Geld aufgrund der anhaltend schwierigen Corona-Lage mehr als knapp sei. Für Heinos Management ist deshalb klar: Eigentlich hat die Klage nichts mit der Performance ihres Klienten zu tun. „Es geht rein um monetäre Absichten“, heißt es in einem Statement an die dpa.

Die Kläger aus Aachen behaupten derweil, man habe versucht, sich irgendwie anders zu einigen, nachdem Heinos Gesangseinlage beim Publikum durchgefallen war. Auf ihre Anschreiben habe das Management des Musikers allerdings nicht reagiert. Deshalb geht der Fall jetzt vor Gericht. Heino, so heißt es vonseiten seiner Manager weiter, habe mit der ganzen Sache sowieso nichts zu tun. Immerhin sei der Vertrag, um den es bei dem Streit geht, gar nicht mit ihm direkt, sondern mit seinen Vertretern abgeschlossen worden.

Kommentieren