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    Donnerstag, 01.04.2022

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Änderungen zum 1.April





Mindestlohn, Corona-Hilfen, Umzugskostenpauschale


Gehälter, Besoldung und Mindestlöhne steigen

Die Löhne und Gehälter im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen steigen um 1,8 Prozent. Von der Erhöhung profitieren auch Bundesbeamte.

Auch beim Mindestlohn in der Pflege gibt es eine Änderung: Er steigt für Pflegehilfskräfte auf 12,55 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 13,20 Euro und für Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro.

In der Zeitarbeit gilt ebenfalls ein spezieller Mindestlohn. Dort müssen künftig 10,88 Euro statt bislang 10,45 Euro gezahlt werden.

Schlechte Nachrichten für Kurzarbeiter

Arbeitnehmer in Kurzarbeit müssen die Sozialversicherung für ihre Ausfallstunden selbst zahlen. Während der Pandemie hatte die Agentur für Arbeit diese Kosten übernommen, zuletzt bis zu 50 Prozent, bis Ende 2021 sogar zu 100 Prozent.

Höhere Umzugskostenpauschale kann steuerlich geltend gemacht werden

Außerdem steigt die sogenannte Umzugskostenpauschale. Wer wegen einer neuen Stelle umzieht, kann als Alleinstehender künftig bis zu 886 Euro statt bisher 870 Euro steuerlich geltend machen.

Ziehen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise deren Kinder um, können jeweils weitere 590 Euro abgesetzt werden.

Packstationen sind nur noch mit App nutzbar

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Packstationen von DHL nutzen, müssen dafür künftig ihr Smartphone nutzen. Ab 1. April ist es nur noch möglich, mittels der entsprechenden App Pakete zu versenden und zu empfangen. Eine Abholung mit einer DHL-Kundenkarte und einem zugehörigen Code ist nicht mehr möglich.

Corona-Hilfen werden verlängert, Maßnahmen enden weitgehend

Außerdem werden einige Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verlängert: Schnelltests sollen kostenlos bleiben, Krankschreibungen per Telefon möglich, die Corona-Kurzarbeitregeln sowie die Wirtschaftshilfen für Unternehmen wurden verlängert. Außerdem können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sich weiter 20 Tage im Jahr freistellen lassen, wenn sie wegen einer durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Situation Angehörige pflegen müssen.

Einen Tag nach dem Quartalsende endet die Übergangsfrist zu den neuen Corona-Regeln. Bereits seit 20. März gilt das veränderte Infektionsschutzgesetz. Die Bundesländer konnten die bisherigen Regelungen allerdings bis 2. April verlängern. 

Coronaprämie muss versteuert werden

Bis Ende März konnten Arbeitgeber ihre Angestellten pandemiebedingt steuerfrei mit je bis zu 1.500 Euro unterstützen. Ab April müssen Coronaprämien versteuert werden.

Einheitliche Kosten für Service- und Spielnummern

Für Rufnummern mit der Vorwahl 0137 hat die Bundesnetzagentur Preise festgelegt, die ab dem 1. April auch für Anrufe aus dem Mobilfunknetz gelten. Sie liegen zwischen 14 Cent und einem Euro pro Minute bzw. Anruf.

Fahrschülerinnen und -schüler müssen neue Fragen beantworten

Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen ab dem Monatswechsel mit einem neuen Fragenkatalog rechnen. Davon sind alle Fahrzeugklassen betroffen. Manche Frage wurde gestrichen, teilweise kamen neue hinzu.

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