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    Donnerstag, 18.05.2022

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Änderungen zum 1. Mai





Bier wird teurer, 9 Euro Ticket geht in Vorverkauf


Neue Regeln für ebay und Amazon - Verbraucher profitieren

Für Online-Marktplätze und ihre Millionen täglichen Nutzer gelten ab Ende Mai neue Regeln. Ab 28. Mai 2022 tritt eine neue Informationspflichten in Kraft, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. Bislang ließen die Betreiber ihre Nutzer zumeist im Unklaren darüber, warum welche Produkte an welcher Stelle der Ergebnisliste angezeigt werden. Dazu sind sie aber bald verpflichtet.
Auch Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox müssen ab dem 28. Mai auch offenlegen, welche Anbieter bei einem Vergleich berücksichtigt wurden. Ticketbörsen werden verpflichtet, über den Originalpreis von Eintrittskarten zu informieren, um Käufer über zusätzlich berechnete Kosten und Gebühren aufzuklären. Sollten Unternehmen gegen die neuen Pflichten verstoßen, wird es teuer: Laut Verbraucherzentrale sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich. Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1,25 Millionen Euro können sogar mit einer Geldbuße von bis zu 4 Prozent des Umsatzes bestraft werden.

Neuerungen bei Aldi, Lidl und Co.

Preisvergleiche in Supermärkten und Discountern sollen ab dem 28. Mai ebenfalls einfacher für Kunden werden. Bisher werden die Grundpreise auf den Preisschildern bei Aldi, Lidl, Kaufland und Co. unterschiedlich dargestellt. Mal wird der Preis pro 100 Gramm angegeben, mal pro Kilogramm. Letzteres ist durch eine Gesetzesänderung bald der einzige Grundpreis, der dargestellt werden darf. Bei Lebensmitteln im Einzelhandel muss dann nach der neuen Preisanpassungsverordnung auf einen Blick ersichtlich sein, wie teuer ein Kilogramm oder ein Liter des Produktes sind. Der Vergleich wird also unkomplizierter und deutlich einfacher.
Neue Änderungen sollen Lebensmittelverschwendung in Supermärkten und Discountern reduzieren. Ein neues Gesetz besagt nämlich, dass Lebensmittel, die wegen eines nahenden Mindesthaltbarkeitsdatums rabattiert werden, nur noch mit der Angabe ausgezeichnet werden müssen, um wie viel Prozent der Preis reduziert wird. Ein Gesamtpreis und Grundpreis muss dann nicht mehr angegeben werden. Allerdings wird dieses Verfahren nach Angaben der Verbraucherzentrale bei vielen Einzelhändlern ohnehin bereits angewendet. Ob dadurch also weniger Lebensmittel weggeworfen werden, ist also fraglich.

Keine Corona-Regeln mehr am Arbeitsplatz

Möglicherweise könnten sich im Mai auch die Corona-Regeln am Arbeitsplatz ändern. Die aktuelle Arbeitsschutzverordnung läuft am 25. Mai 2022 aus und wird sie nicht verlängert, würden auch die letzten noch bestehenden Regelungen wegfallen - das Arbeiten wäre überall wieder wie vor der Pandemie möglich. Das dürfte in einigen Unternehmen allerdings schon jetzt der Fall sein, da die Betriebe schon jetzt selbst entscheiden, ob und welche Regeln noch gelten.

Bierpreise erhöhen sich

Biertrinker müssen tiefer in die Tasche greifen: Nachdem einige Brauereien bereits im April die Bierpreise erhöht haben, ziehen weitere im Mai nach. So haben beispielsweise die Radeberger- und die Bitburger-Gruppe angekündigt, dass ihre Biersorten teurer werden - laut Lebensmittelzeitung etwa 6 bis 7 Euro pro Hektoliter. Die Erhöhung der Preise betrifft zunächst nur die Händler, jedoch ist davon auszugehen, dass sie die Mehrkosten an die Verbraucher weitergeben werden.

Gesetzesänderungen sorgt für mehr Klarheit beim Online-Shopping

Warum werden mir beim Online bestimmte Produkte oben angezeigt und erscheinen immer wieder? Online-Shopping wird ab Mai 2022 durch neue Gesetze verändert. Um das Einkaufserlebnis transparenter zu machen, müssen Anbieter künftig deutlicher zeigen, wie die angebotenen Sortierkriterien zustande gekommen sind. Dazu zählen die Anzahl der Aufrufe und das Datum der Einstellung des Angebots, seine Bewertung und die des Anbieters, aber auch die Anzahl der Verkäufe des Produkts oder die "Beliebtheit", Provisionen oder Entgelte.
 Verkäufer müssen klar kennzeichnen, ob sie privat verkaufen, weiterverkaufen oder Direktverkäufer sind. Online-Shopping-Plattformen werden außerdem verpflichtet, die Echtheit von Produktbewertungen zu gewährleisten und das Verbot von Fake-Bewertungen genauer zu kontrollieren.

Haustürgeschäfte: Keine Sofort-Kasse mehr

Bürgerinnen und Bürger sollen besser vor unseriösen Haustürgeschäften geschützt werden. Bei Verträgen, die bei ungebetenen Hausbesuchen abgeschlossen werden, darf am Tag des Vertragsabschlusses keine Zahlung mehr verlangt werden. Käufe, die sprichwörtlich zwischen "Tür und Angel" getätigt wurden, sollen so einfacher widerrufen werden können. Allerdings gilt dies nur bei geforderten Beträgen über 50 Euro.

Transparenzpflicht für Anbietende von Kaffeefahrten

Auch für so genannte Kaffeefahrten gelten ab Ende Mai schärfere Vorschriften. Sie müssen schon in der Werbung darauf hinweisen, wo die Veranstaltung stattfindet, wie die Teilnehmer mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen können und welche Waren zum Verkauf angeboten werden. Einige Produkte dürfen mit der neuen Änderung gar nicht mehr angeboten werden. So ist es beispielsweise ab Ende Mai strengstens verboten, medizinische Produkte wie Abnehmpillen, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzdienstleistungen wie Versicherungen oder Bausparverträge anzubieten.

Vorverkauf des 9-Euro-Ticket soll starten

Es ist eine einmalige Aktion – und ein großes Experiment: Drei Monate lang sollen Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr für 9 Euro pro Monat Busse und Bahnen nutzen können, bundesweit und bis Ende August. Ab dem 1. Juni soll das 9-Euro-Ticket im ÖPNV gelten, dafür muss es zuvor erhältlich sein. Einige Verkehrsbetriebe kündigen daher an, den Verkauf des Tickets im Mai zu starten. Das Ticket ist zudem auch online, an allen Fahrkartenautomaten und in den Kundencentern erhältlich.

Änderungen ab Mai 2022 bei chipTAN-Verfahren

Sie haben Ihr Konto bei der Postbank und nutzen zum Online-Banking das ChipTAN-Verfahren? Dann steht Ihnen ab Mai 2022 eine Neuerung ins Haus - die Methode, Überweisungen per Bankkarte und Lesegerät zuhause abzuwickeln, wird nämlich abgeschafft. Die neue BestSign-Methode, die Online-Banking über eine App in Kombination mit Biometrie oder Passwort ermöglicht, wird die alten Zahlungsverfahren ersetzen

Abgabe der Steuererklärung 2020: Die Frist endet

Wer seine Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters einreicht, hat in Zukunft mehr Zeit. Doch jede Bearbeitungszeit hat irgendwann ein Ende. Bis spätestens 31. Mai 2022 die Steuererklärung 2020 dem Finanzamt vorliegen. Wer die Frist verpasst, kann nicht mehr auf die Kulanz des Finanzamts hoffen. Denn seit 2019 wird in diesem Fall ein Verspätungszuschlag fällig. Dieser beträgt in der Regel 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro.

Am 15. Mai beginnt die Volkszählung

Falls Sie im Mai einen Brief vom Statistikamt erhalten, sollten Sie sich nicht wundern. Ab dem 15. Mai findet in Deutschland die Volkszählung (Zensus) statt. So werden an diesem Datum rund 10,2 Millionen zufällig ausgewählte Deutsche unter anderem zu ihrer Ausbildung und Arbeitssituation befragt. Die Zählung sollte lange erledigt sein, wurde aber wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben.

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