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    Donnerstag, 18.05.2022

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Änderung ab 2022: Der gelbe AU-Schein wird abgeschafft - das erwartet Arbeitnehmer





Wer sich krankschreiben lässt, bekam bisher vom Arzt einen gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Künftig wird es die in der bisherigen Form nicht mehr geben.

Berlin/Stuttgart - Wer bisher krank war und zum Arzt gegangen ist, um sich krankschreiben zu lassen, kam vom Besuch in der Regel mit der gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurück - dem sogenannten AU-Schein. Und zwar in Papierform. Das ist seit dem 1. Oktober nicht mehr nötig. Seit dem Jahresstart 2022 läuft ein Pilotverfahren, bei dem Arbeitgeber, die technisch dazu in der Lage sind, die AU-Daten bereits elektronisch abzurufen.

In Zukunft soll die Krankmeldung digital direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse geschickt werden, berichtet BW24. Diese Regelung gilt bereits seit dem 1. Oktober 2021. Arbeitnehmer müssen den gelben Zettel also nicht mehr in Papierform an ihre Krankenkasse schicken. In einem nächsten Schritt sollen auch gelbe Zettel zur Vorlage beim Arbeitgeber nicht mehr nötig sein. Spätestens ab August 2022 ist damit dann laut Verbraucherzentrale auch Schluss.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab August 2022 komplett digital

Ab dann können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt bei der Krankenkasse digital abrufen. Schon bald entfällt daher der Papierkram im Falle einer Krankschreibung. Ein persönliches Exemplar des Scheins sollen Versicherte aber vorerst weiterhin von ihrem Arzt bekommen können. Der Start der digitalen Weiterleitung von AU-Daten durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber wurde gesetzlich auf den 1. Januar 2023 gelegt.

Zusammengefasst - Das ändert sich für Arbeitnehmer:

  • Seit dem 1. Oktober 2021 müssen Arbeitnehmer ihren AU-Schein nicht mehr selbst an die Krankenkasse schicken
  • Ab spätestens August 2022 ist es dann auch nicht mehr nötig, den Schein in Papierform beim Arbeitgeber abzugeben
  • Bis zum 31. Dezember 2022 ist eine Papierbescheinigung noch zusätzlich möglich, ab 2023 sollen die AU-Daten digital von den Krankenkassen an die Arbeitgeber weitergeleitet werden.

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